Der Energieausweis
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Pflicht seit 2013…
Sie möchten vermieten oder verkaufen? Dann benötigen Sie dringend einen Energieausweis! Genaugenommen ist dieser Pflicht. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen:
1. verbrauchsorientierter Energieausweis
2. bedarfsorientierter Energieausweis
Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Für alle Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977, die bisher nicht modernisiert wurden, ist der bedarfsorientierte Ausweis notwendig. Ebenso für alle Neubauten. Alle anderen haben hier Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweis. Die genaue Datenaufnahme für die Berechnung Ihres Energieausweises kann nur vor Ort erfolgen. Nehmen Sie jetzt einfach Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie umfassend und kompetent.
Sorgt oft für Überraschungen - der Energieausweis.
Wie viel Strom der Kühlschrank oder wie viel Benzin das Motorrad verbrauchten wissen viele Bürger, wieviel Energie die eigene Wohnung oder das eigene Haus verbrauchen wissen die Wenigsten. In der Bundesrepublik werden immer noch gut 30 % des gesamten Energieverbrauchs für das Beheizen der Wohnung/Häuser und zum Erwärmen des Wassers verbraucht. Mit dem Energieausweis wird Ihnen genau aufgezeigt, ob ihr Haus/Ihre Wohnung Energie verschleudert oder diese spart. Der Energieausweis hilft Ihnen beim Kauf/Verkauf oder mieten/vermieten sich zu orientieren, welche Energiekosten mit dem Traumobjekt auf Sie zukommen. Er gibt die Möglichkeit Immobilien miteinander zu vergleichen. Zudem finden Sie im Energieausweis sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen aufgezeigt. Bei Neuvermietung/-verkauf oder -verpachtung ist der Eigentümer verpflichtet, seinen Interessenten den Energieausweis auf Nachfrage vorzuzeigen.
Was steht im Energieausweis?
Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?
Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis, jedoch bei jeder Neuvermietung oder Neuverpachtung, sowie beim Verkauf der Immobilie ist ein Energieausweis Pflicht. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1. Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude.
Für Nichtwohngebäude gilt: Der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument spätestens auf Nachfrage dem potenziellen Interessenten vorlegen.
Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot für einen Energieausweis? Rufen Sie mich gerne an!
Konstanze Bachmaier, Ihre Energieberaterin